Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich und sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen von und an uns. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn dies von einer im Handelsregister eingetragenen, von uns vertretungsberechtigten Person schriftlich bestätigt ist; dasselbe gilt für die wirksame Vereinbarung anders lautender Geschäftsbedingungen.
1. Angebot und Auftrag
1.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Wir sind nach Zugang eines Angebotes des Vertragspartners verpflichtet, uns zu erklären.
1.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Preise
2.1. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich in Euro.
2.2. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung, Zollgebühren und Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe werden gesondert berechnet.
2.3. Ändern sich in der Zeit zwischen Abschluss eines Vertrages und unserer Lieferung bzw. Leistung die preisbestimmenden Faktoren, so sind wir berechtigt, unter Aufrechterhaltung des Vertrages den Preis zur Kostendeckung und
Erhaltung unserer Gewinnspanne anzugleichen, sofern zwischen Vertragsschluss und Leistung bzw. Lieferung mehr als vier Monate liegen. Werden nach Vertragsschluss auf den Vertrag bezogene Steuern und Abgaben, insbesondere die Umsatzsteuer, erhöht oder neu erhoben, so sind wir, zumindest im kaufmännischen Geschäftsverkehr sofort und jedenfalls berechtigt, diese Mehr- kosten auch kurzfristiger als vier Monate an den Besteller weiterzugeben und den Preis entsprechend anzupassen. Unser Recht bei Dauer- oder Wiederkehrschuldverhältnissen die Preise anzupassen bleibt hiervon vollumfänglich
unberührt.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Rechnungen sind rein netto sofort nach Erhalt zu zahlen; Skonto oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt. Bei Dienst- oder Werkleistungen sind wir berechtigt, entsprechend dem Produktionsfortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
3.2. Barzahlungen, Überweisungen oder Zahlungen mit Scheck, die gegen Übersendung eines von uns aus gestellten und vom Besteller akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist. Die Hereinnahme von Wechseln durch uns erfolgt nur zahlungshalber ohne Skontoabzug und unter Voraussetzung der Diskontierbarkeit. Diskontspesen, Wechselsteuer und etwaige Verzugszinsen sind sofort zu zahlen.
3.3. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers nach Ver- tragsschluss oder werden nachträglich Bedenken gegen die Zahlungs-fähigkeiten bekannt, so können wir sofortige Begleichung unserer Forderung auch im Fall der Stundung verlangen. Unter denselben Voraussetzungen
können wir für noch nicht erfolgte Leistungen Erfüllung Zug um Zug oder Sicher- heitsleistung verlangen. Lehnt der Besteller die Erfüllung Zug um Zug oder die Stellung einer Sicherheitsleistung trotz Aufforderung ab, so sind wir zum
Rücktritt berechtigt.
3.4. Eingehende Zahlungen werden gesetzlich nach den §§ 366, 367 BGB verrechnet. Trifft der Zahlungspflichtige keine Bestimmung, so wird zunächst die fällige Verbindlichkeit unter mehreren fälligen die uns weniger Sicherheit bietende, unter mehreren gleichsicheren die dem Zahlungspflichtigen lästigere, unter mehreren gleichlästigeren die ältere und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt. Innerhalb einer Zahlungspflicht wird bei nicht ausreichender Zahlung diese zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.
3.5. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur befugt, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt und bei Zurückbehaltung die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Sind wir gewährleistungspflichtig, so ist der Besteller zur Zurückbehaltung des Kaufpreises insoweit befugt, als dies im Verhältnis zum nachweislich entstandenen Mangel gerechtfertigt ist.
3.6. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung be- rechtigt, mit Ablauf der Zahlungsfrist Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
4. Lieferung
4.1. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist, dass der Besteller ihm obliegende Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt und wir selbst von ihm oder seinen Beauftragten richtig und rechtzeitig beliefert werden.
4.2. Lieferfristen verlängern sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – an- angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen. Wir sind dann berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir schadenersatzpflichtig werden. Wir verpflichten uns insoweit, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unserer Leistung zu informieren und dem Besteller evtl. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
4.3. Für Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg haften wir nicht.
4.4. Bei Vertragsänderungen, die die bisherigen Lieferfristen beeinflussen, gilt eine neue Lieferfrist, die unsererseits mitgeteilt und bekannt gegeben wird.
4.5. Eine Haftung für Verzugsschäden erfolgt nur dann, wenn dies auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht.
4.6. Im Falle eines Lieferzeitverzuges ist der Besteller berechtigt, pro vollendete Woche Lieferverzug eine Verzugsentschädigung, unter Ausschluss aller weiter- gehenden Ansprüche, in Höhe von 0,5% der Auftragssumme des verspäteten Teiles ohne Porto anteilgeltend zu machen, maximal jedoch 5%.
4.7. Setzt der Besteller uns jedoch eine angemessene Nachfrist bis Ablehnungsandrohung, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.8. Wir sind nicht verpflichtet, das uns überlassene Werbematerial daraufhin zu überprüfen, ob der Besteller Dritten gegenüber verpflichtet ist, eine Frist oder Verordnung einzuhalten.
4.9. Teillieferungen sind zulässig.
5. Versand, Transport, Gefahr
5.1. Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
5.2. Dasselbe gilt für An- und Rücktransport von Waren, Material, Unterlagen etc., die der Kunde zur Verfügung stellt, und zwar auch dann, wenn wir dabei tätig werden.
5.3. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Besteller oder der Empfänger zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Besteller über, wenn wir die Versand- bereitschaft mitteilen, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher, auch künftig ent- stehender sowie bedingter Forderungen unser Eigentum; Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
6.2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist jedoch nicht gestattet. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an und ab; wir nehmen diese Abtretung an. Die Abtretung erfolgt einschließ lich sämtlicher Neben- und Sicherungsrechte.
6.3. Soweit der Wert unserer Sicherheiten den Wert unserer Forderungen um mehr als 20% übersteigt, verpflichten wir uns auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten freizugeben.
6.4. An angelieferten Klischees, Manuskripten und Büromaterialien haben wir ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht bis sämtliche fällige Forderungen erfüllt sind.
7. Postfertigmachen von Werbesendungen
7.1. Werbesendungen werden in der bei uns üblichen Weise zum Postversand fertig gemacht.
7.2. Gewähr für die Richtigkeit der von der Deutschen Post gegebenen Auskünfte übernehmen wir nicht.
7.3. Wir sind nicht verpflichtet, vor der Weiterverarbeitung oder Postauflieferung die Einhaltung der Portogrenzen und Postbestimmungen durch den Besteller zu überprüfen.
7.4. Für die zur Einlieferung gelangenden Sendungen erhält der Auftraggeber vor Postauflieferung eine Mitteilung über das Grundporto exkl. Sortier- und Palettenrabatte. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mitteilung in Textform den Inhalt der Mitteilung widerspricht, so wird das von uns ermittelte Porto entgelt als verbindlich hingenommen. Der ermittelte Portobetrag muss mindestens zwei Werktage vor Postauslieferung einem unserer Bankkonten gutgeschrieben sein (Wertstellung).
8. Ware, Material, Unterlagen etc. des Bestellers
8.1. Vom Besteller anzuliefernde Ware, Material, Unterlagen etc. sind uns frei Haus anzuliefern.
8.2. Für Schäden an diesen angelieferten Sachen haften wir ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 11.2 und unter Beschränkung auf den Wert der Sache. Eine Haftung unsererseits erfolgt in so weit lediglich dann, wenn man uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann.
8.3. Der Besteller haftet dafür, dass der Inhalt an gelieferten Werbematerials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Er stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
8.4. Wir sind nicht verpflichtet, die Stückzahl des Materi als oder der Druck-sachen zu überprüfen, die der Besteller anliefert. Verbindlich sind ausschließlich die Stückzahlen, die sich bei der Verarbeitung durch uns er geben. Wir ver- pflichten uns, eventuelle Mindermengen, die sich im Laufe der Verarbeitung ergeben, unverzüglich in Textform an den Besteller zu melden.
8.5. Die Preise für das Postfertigmachen setzen einwandfrei zu verarbeitendes Material voraus, andernfalls sind wir berechtigt, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen. Erschwernisse werden unsererseits dem Besteller unverzüglich nach Entdeckung durch uns mitgeteilt.
8.6. Restmaterial wird dem Besteller unverzüglich nach Beendigung der Verarbeitung mitgeteilt. Dieses Restmaterial dürfen wir spätestens 30 Tage nach Auftragsabwicklung zu Lasten des Bestellers vernichten, es sei denn der Be- steller wünscht vorher in Textform die Rücksendung. Die Rücksendung von überzähligem Werbematerial erfolgt unfrei.
9. Beanstandungen
Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich nach Ablieferung, im Falle versteckter Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung und zwar in allen Fällen unter genauer Angabe der Beanstandung in Textform angezeigt werden.
10. Gewährleistung
10.1. Im Falle berechtigter Beanstandungen gem. Ziffer 9 werden wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller wahlweise Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
10.2. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
10.3. Umfasst ein uns übertragener Auftrag auch die Auflieferung bei der Post, so haften wir für die Leistungen der Post nicht. Wir handeln als Vermittler im Namen des Bestellers, auch wenn der Besteller das Porto an uns bezahlt.
11. Elektronische Datenverarbeitung
11.1. EDV-Leistungen: Wir gewährleisten die Richtigkeit der EDV-Leistungen nur
unter der Voraussetzung, dass vom Besteller richtige Eingabedaten zur Verfügung gestellt werden. Der Besteller hat unsere EDV-Leistungen unverzüglich nach Anlieferung zu überprüfen und uns über etwaige Fehler unverzüglich in Textform zu informieren.
11.2. Werden uns Datenträger (Listen, Belege, Karteien, CDs, DVDs u.ä.), ins- besondere magnetische Datenträger (Bänder, Platten, Disketten) überlassen, muss der Besteller hiervon jeweils ein Duplikat anfertigen und bei sich aufbewahren. Unterlässt der Besteller dies, so kann er uns wegen etwaigen Verlustes derartiger Daten nicht in Anspruch nehmen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Wert der Datenträger, nicht der Daten, begrenzt.
12. Rücktrittsrechte und Schadensersatzansprüche des Bestellers
12.1. Der Besteller hat unter Ausschluss weitergehender Rechte gegen uns ein Rücktrittsrecht nur in folgenden Fällen: 4.7. Satz 2, 10.1. und im Falle der Un- möglichkeit der Leistung, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
12.2. Unsere Verpflichtung zum Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten, vertraglicher Nebenpflichten sowie bei Verschulden bei Vertragsschluss erfolgt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen unsererseits. Diese Haf- tung wird der Höhe nach auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unsererseits beruht, greift der Haftungsausschluss weder dem Grunde noch der Höhe nach nicht ein. Soweit sich vertragliche und deliktische Haftung decken, ist für beide die Haftung in gleichem Maße ausgeschlossen.
13. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir unsere Zustimmung hierzu erteilen. Sollte ein Fall des § 354 a HGB vorliegen, sind wir aber jedenfalls berechtigt, weiterhin an den bisherigen Gläubiger schuldbefreiend zu leisten.
14. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
15. Urheberrecht
Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
16. Anwendbares Recht, Vertragssprache
16.1. Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich das Recht der BRD Anwendung.
16.2. Das internationale Kaufrecht (EKG) findet keine Anwendung.
16.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag, ausschließlicher Gerichts- stand im Verhältnis zu Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns Nürnberg oder nach unserer Wahl der Sitz des Bestellers.